Mietdauer | 1 Woche | 2 Wochen | 3 Wochen | 4 Wochen | |
C.A.T & Genny, Tragtasche, Sendezange | CHF | 300.– | 500.– | 800.– | 1'250.– |
RD7000/8000 & TX, Tragtasche, Sendezange | CHF | 400.– | 750.– | 900.– | 1'500.– |
GEO RADAR | CHF | 650.– | 1'200.– | 1'650.– | 2'000.– |
FlexiTrace 50m (Schubkabel mit integrierter Sonde) | CHF | 175.– | 250.– | 350.– | 500.– |
RB3300, Kombi-Laufzeitmessgeräte | CHF | 200.– | 350.– | 600.– | 950.– |
RB6000DSL, Multifunktionsmessgerät | CHF | 400.– | 750.– | 900.– | 1'500.– |
Liefertermin: nach Vereinbarung
Lieferart: Frei Haus inkl. frankiertem Rücksendeschein
Preise: exkl. MWSt.
Erwerb eines Gerätes nach der Miete
Die H. FRÖHLICH AG bietet dem Mieter an, die gemieteten Gegenstände käuflich zu erwerben. Bezogen auf den Beginn des Mietzeitraumes werden beim Erwerb innerhalb der nachfolgenden Fristen folgende Mietpreisanteile der gekauften Gegenstände angerechnet:
• 1 Woche werden 100% angerechnet
• 2 Wochen werden 75% angerechnet
• 4 Wochen werden 50% angerechnet
• 8 Wochen werden 25% angerechnet
C.A.T & Genny, Tragtasche, Sendezange | Pauschal CHF | 295.– |
RD7000/8000 & TX, Tragtasche, Sendezangen | Pauschal CHF | 395.– |
RB3300, Kombi-Laufzeitmessgeräte | Pauschal CHF | 295.– |
RB6000(DSL), Multifunktionsmessgerät | Pauschal CHF | 395.– |
Liefertermin: nach Vereinbarung
Lieferart: Frei Haus inkl. frankiertem Rücksendeschein
Preise: exkl. MWSt.
1 Gegenstand des Mietvertrages
1.1 Der Mieter übernimmt von der H. FRÖHLICH AG mietweise die der Preisliste für Mietgeräte bezeichneten Gegenstände. Sie sind in einwandfreiem Zustand und voll funktionsfähig.
1.2 Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Mieter und endet mit dem Rückgabetag an die H. FRÖHLICH AG.
1.3 Die Mietzeit endet spätesten nach der maximalen Mietdauer von 8 Wochen nach Erhalt der Geräte. Spätestens danach sind die Geräte unverzüglich an die H. FRÖHLICH AG zu retournieren, ansonsten wird der Neupreis der ausgeliehenen Geräte abzüglich der Mietpreisanteile gemäss Ziffer 5.2 in Rechnung gestellt.
2 Mietpreise
2.1 Die Höhe des Mietpreises ist produktabhängig und ermittelt sich aus der aktuellen Preisliste für Gerätemiete.
2.2 Die Berechnung des Mietpreises über die Zeitdauer basiert auf den Vereinbarungen in der Preisliste für Gerätemiete.
3 Leistungen durch den Vermieter
3.1 Die H. FRÖHLICH AG sendet dem Mieter das/die Gerät(e) Frei Haus inkl. frankiertem Rücksendescheins zu.
4 Leistungen durch den Mieter
4.1 Die Verantwortung für die gemieteten Gegenstände geht mit der Absendung oder mit der Übergabe an den Mieter auf diesen über.
4.2 Die Mietgegenstände dürfen nur vom Mieter genutzt und nicht an Dritte weitergegeben oder vermietet werden.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände entsprechend dem vom Hersteller vorgegebenen Zweck zu verwenden sowie gemäss der Gebrauchsanweisung sachgemäss und pfleglich zu behandeln. Die Geräte sind gereinigt zurückzugeben.
4.4 Die Mietgegenstände sind durch den Mieter zu versichern. Der Mieter haftet vollumfänglich bei Schäden an den Mietgegenständen sowie deren zufälligen Untergang.
4.5 Jeder Schadensfall ist uns sofort anzuzeigen. Die H. FRÖHLICH AG ermittelt die Schadenhöhe und führt die Reparatur aus. Die Reparatur wird dem Mieter in Rechnung gestellt; die Reparaturzeit zählt zur Mietzeit und wird als diese auch berechnet. Der Mieter kann der H. FRÖHLICH AG nicht auf seine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung verweisen.
5 Erwerb eines Gerätes nach der Miete
5.1 Die H. FRÖHLICH AG bietet dem Mieter an, die gemieteten Gegenstände käuflich zu erwerben.
5.2 Bezogen auf den Beginn des Mietzeitraumes werden beim Erwerb innerhalb der nachfolgenden Fristen folgende Mietpreisanteile der gekauften Gegenstände angerechnet:
• 1 Woche werden 100% angerechnet
• 2 Wochen werden 75% angerechnet
• 4 Wochen werden 50% angerechnet
• 8 Wochen werden 25% angerechnet
6 Allgemeine Bestimmungen
6.1 Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
6.2 Sollten einzelne, in diesem Vertrag enthaltene Bestimmungen aus Rechtsgründen nicht wirksam oder nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen durch eine Teilunwirksamkeit oder Teilnichtigkeit nicht berührt.
6.3 Im Übrigen gelten die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von der H. FRÖHLICH AG, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
7 Haftung
7.1 H. FRÖHLICH AG macht keinerlei Zusagen bezüglich Eigenschaften und Eignung der Geräte für den vorgesehenen Gebrauch, sofern solche Zusagen nicht ausdrücklich schriftlich gemacht wurden. Angaben in Prospekten etc. sind nicht verbindlich.
7.2 H. FRÖHLICH AG schliesst ausdrücklich jede Haftung für direkten und/oder indirekten Schaden (insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Ersparnisse oder Ansprüche Dritter) sowie für Folgeschäden und/oder den Verlust von Daten durch den Gebrauch oder die mangelnde Gebrauchsfähigkeit oder Mängel der Geräte aus.
8 Verrechnung
8.1 H. FRÖHLICH AG macht keinerlei Zusagen bezüglich Eigenschaften und Eignung der Geräte für den vorgesehenen Gebrauch, sofern solche Zusagen nicht ausdrücklich schriftlich gemacht wurden. Angaben in Prospekten etc. sind nicht verbindlich.
9 Anwendbares Recht
9.1 Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht.
10 Gerichtsstand
10.1 Der Gerichtsstand ist der Sitz der Firma H. FRÖHLICH AG, Widenholzstrasse 1, CH-8340 Wallisellen. Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht.